EU: Migrationsabkommen mit Tunesien verschärft Menschenrechtsverletzungen

Raphael Schumacher / SOS Humanity

Brüssel, 16. Juli 2026 – Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sollten Menschenrechtsverletzungen in Tunesien öffentlich verurteilen und die Finanzierung missbräuchlicher Migrationskontrollmaßnahmen einstellen, so 46 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Erklärung erscheint drei Jahre nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (auf Englisch, Memorandum of Understanding (MoU)) zwischen der EU und Tunesien am 16. Juli 2023. Sie zielt vor allem darauf ab, Tunesiens Zusammenarbeit bei der Verhinderung irregulärer Abreisen von Migrant*innen und Asylsuchenden nach Europa zu sichern.

Durch das Abkommen wurden schwere Menschenrechtsverletzungen in Tunesien verschärft und normalisiert. In einigen Fällen haben diese sogar zu Todesfällen geführt. Die fortgesetzte Migrationszusammenarbeit mit Tunesien mache die EU an den Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte mitverantwortlich, so die Organisationen.

Im Rahmen der Migrationskomponente des Abkommens haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro für Abfangmaßnahmen auf See und Grenzschutz in Tunesien bereitgestellt. Mindestens 65 Millionen Euro wurden bereits zur Verfügung gestellt, um Akteure, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, auszubilden und auszurüsten – insbesondere die tunesische Küstenwache und die tunesische Maritime Rettungsleitstelle. 

„Von uns aus Seenot gerettete Menschen haben unseren Crews erschütternde Berichte über Folter, sexualisierter Gewalt und rassistischer Misshandlungen geschildert, denen sie in Tunesien ausgesetzt waren“, sagte Marie Michel, Politikexpertin bei SOS Humanity. „Die von der EU unterstützte tunesische Küstenwache geht gewaltsam gegen Menschen in Seenot vor und zwingt sie zurück in ein System des Missbrauchs, in dem ein hohes Risiko besteht, in die Wüste deportiert oder nach Libyen verschleppt zu werden. Mit jedem Euro, der von der EU an die verantwortlichen Sicherheitskräfte fließt, trägt die EU dazu bei, ein System des Missbrauchs gegenüber schutzbedürftigen Menschen zu zementieren.“

Seit Unterzeichnung des Abkommens haben UN-Organisationen, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen schwere Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte gegen Geflüchtete und Migrant*innen dokumentiert, darunter rücksichtsloses und gewaltsames Vorgehen bei Abfangmaßnahmen auf See, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen – einschließlich sexualisierter Gewalt – sowie kollektive Abschiebungen in Nachbarländer.

Die rassistische Rhetorik und diskriminierenden Praktiken tunesischer Staatsvertreter gegen Schwarze Afrikaner, einschließlich tunesischer Staatsangehöriger, haben rassistische Gewalt und Racial Profiling geschürt. Tunesische Behörden gehen mit Verfolgung und Strafverfolgung gezielt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die lebenswichtige Unterstützung für Flüchtlinge und Asylsuchende leisten. Seit Juni 2024 wurden die Asylaktivitäten und Asylverfahren des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgesetzt und damit der Zugang zu Asyl im Land praktisch abgeschafft.

„Seit der Rede des Staatspräsidenten, in der Migration als ‚krimineller Plan zur Veränderung der demografischen Zusammensetzung Tunesiens‘ dargestellt wurde und die der Unterzeichnung der Absichtserklärung vorausging, verzeichnet unsere Rechtsberatung einen starken Anstieg an Anfragen von Migrant*innen und Asylsuchenden,“ sagte Emma Cabrol, Direktorin des Euro-Mediterranen Regionalbüros von Avocats Sans Frontières. „Die Anfragen stammen meist von Personen, die während großangelegter Sicherheitsoperationen unter Missachtung ihrer Rechte verhaftet, zwangsweise aus ihren Wohnungen vertrieben oder von Privatpersonen misshandelt wurden, sowie von Asylsuchenden, die auf ernste Hindernisse beim Zugang zu Schutz stoßen. Die Erfahrungsberichte, die wir im Rahmen unserer Rechtsberatung dokumentieren, zeigen ein bislang beispielloses Ausmaß an Gewalt und Schutzlosigkeit, dem Migrant*innen in Tunesien sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind. Angesichts wachsender Hürden beim Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und sicheren Ausreisemöglichkeiten beschreiben viele Migrant*innen ihre Lebensbedingungen als Freiluftgefängnis.“

Trotz der ernsthaften Bedenken und Empfehlungen, die von der Europäische Ombudsstelle und dem Europäische Rechnungshof 2024 geäußert wurden, hat die Europäische Kommission es versäumt nachzuweisen, dass die fortgesetzte Finanzierung, Ausbildung, Ausrüstung sowie operative Unterstützung tunesischer Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU und den in ihren Finanzierungsinstrumenten enthaltenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist, erklärten die Organisationen.

Die Zusammenarbeit im Bereich Migration darf nicht losgelöst von der Menschenrechtslage in Tunesien betrachtet werden, so die Organisationen. Dieselben tunesischen staatlichen Institutionen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden und für Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen zuständig sind – insbesondere die Tunesische Nationalgarde und die Polizei – beteiligen sich seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 auch an der anhaltenden Unterdrückung oppositioneller Stimmen, der Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und der Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen.

Die tunesischen Behörden haben ihre Repressionen gegen politische Gegner*innen, Journalist*innen, Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen verschärft. Dazu gehören willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtliche Ermittlungen, administrative Einschränkungen sowie andere Formen staatlicher Unterdrückung.

Im Februar 2026 hat die EU Tunesien in die Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen – entgegen Erkenntnissen von UN-Experten, Amnesty International, Human Rights Watch, der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) sowie unabhängigen investigativen Recherchen, laut denen Tunesien kein „sicherer Ort“ gemäß internationalem Seerecht ist. 

Die fortgesetzte migrationspolitische Zusammenarbeit der EU, der wirksame Schutzmechanismen fehlen, findet nach Auffassung der Menschenrechts- und humanitären Organisationen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Staatsführung statt – und droht, dieses weiter zu verfestigen.

„Die EU kann nicht so tun, als würde sie sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit tunesischen Behörden vertieft, die für die Unterdrückung von Dissens und die Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind“, sagte Friederike Mager, Senior Koordinatorin EU Advocacy von Human Rights Watch. „Drei Jahre nach ihrem folgenschweren Abkommen mit Tunesien muss die Europäische Uniondiese Missstände endlich klar benennen und Menschenrechte – nicht Migrationskontrolle – in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Dafür braucht es die Anwendung von klaren Menschenrechtsklauseln und konkreten Konsequenzen, wenn Menschenrechtsverletzungen anhalten.“

Ruhige Wellen und blauer Himmel
Isabelle Law
Link zur offiziellen gemeinsamen Erklärung:
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  • In Berlin, Lisa-Marie Maier, Redakteurin, Medien & Kommunikation, Human Rights Watch, (Deutsch/Englisch/Spanish): marieml@hrw.org, Telefon: +49 30 259 306 13, Mobil/Whatsapp: +1 929 496 0671. 
  • In Brüssel, Maxence Salendre, Head of Communication, Avocats Sans Frontières (Französisch/Englisch) Mobil: +32 492 39 59 39, Msalendre@asf.be