GELTENDES RECHT UMSETZEN
Die EU-Staaten müssen sicherstellen, dass im zentralen Mittelmeer geltendes Völkerrecht eingehalten und umgesetzt wird. Völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen nicht wissentlich umgangen werden. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Seenotrettung, zur staatlichen Koordination von Such- und Rettungseinsätzen sowie die schnellstmögliche Zuweisung eines sicheren Ortes zur Ausschiffung Geretteter.
Mehr zu unseren Forderungen in unserem Positionspapier.
EINE EUROPÄISCHE SEENOTRETTUNG ETABLIEREN
Die EU-Mitgliedstaaten müssen endlich ein europäisch organisiertes und finanziertes sowie staatlich koordiniertes Seenotrettungsprogramm im zentralen Mittelmeer schaffen. Es müssen ausreichend Schiffe zum Zweck der Seenotrettung eingesetzt werden. Menschen in Seenot müssen gerettet und anschließend gemäß internationalem Recht schnellstmöglich an einen sicheren Ort an Land gebracht werden.
DIE FINANZIERUNG UND AUSBILDUNG DER SOGENANNTEN LIBYSCHEN KÜSTENWACHE BEENDEN
Die EU-Staaten dürfen ihre Verantwortung zur Seenotrettung nicht umgehen, indem sie diese an Libyen auslagern. Die gezielte Befähigung der sogenannten libyschen Küstenwache, Menschen auf hoher See abzufangen und völkerrechtswidrig nach Libyen zurückzuzwingen, muss beendet werden. Die direkte oder indirekte Beteiligung von EU-Staaten an der Rückführung Geretteter nach Libyen ist eine Verletzung des Völkerrechts.
ZIVILE SEENOTRETTUNG NICHT LÄNGER BEHINDERN
Europäische Bürger*innen haben die zivile Seenotrettung geschaffen, weil die EU-Mitgliedstaaten keine eigene europäische Seenotrettung im zentralen Mittelmeer betreiben. Es muss sichergestellt werden, dass zivile Seenotrettung im Mittelmeer ohne jede Einschränkung stattfinden kann. Zivile Schiffe müssen von Leitstellen die volle Unterstützung bei der Suche und Rettung erhalten.