Dass Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrinken, ist die Folge politischer Entscheidungen an Land. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen dem Sterben auf dem Mittelmeer ein Ende bereiten. Unsere Forderungen an sie sind in unseren Positionspapieren „Einhaltung des Völkerrechts“ und „Keine Verzögerung bei Ausschiffung“ sowie dem Positionspapier zu den Europawahlen festgehalten.
Positionspapier zu den Europawahlen
Anfang Juni 2024 wählten die Bürger*innen der Europäischen Union (EU) das Europäische Parlament in Straßburg. Die Wahl war entscheidend dafür, ob die Entrechtung von Flüchtenden in der EU weiter voranschreitet und die Anzahl an Toten auf dem Mittelmeer weiter steigt. SOS Humanity fordert die Kandidat*innen der Europawahl und das gewählte Parlament dazu auf, sich für einen dringend notwendigen
Richtungswechsel hin zu einer menschrechtsbasierten Migrationspolitik einzusetzen.
Lies hier unser Positionspapier zu den Europawahlen!
Einhaltung des Völkerrechts
Das im zentralen Mittelmeer geltende Völkerrecht muss eingehalten und umgesetzt werden. Völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen nicht wissentlich umgangen werden. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Seenotrettung, zur staatlichen Koordination von Such- und Rettungseinsätzen sowie die schnellstmögliche Ausschiffung von aus Seenot Geretteten an einen nahegelegenen sicheren Ort.
Lies hier unser Positionspapier „Einhaltung des Völkerrechts“!
Ausschiffung ohne Verzögerung
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen geltendes Recht einhalten und sicherstellen, dass aus Seenot Gerettete schnellstmöglich an einem sicheren Ort an Land gehen können. Als zuständige Küstenstaaten müssen Italien und Malta im Einklang mit geltendem Seerecht unverzüglich einen sicheren Hafen in unmittelbarer Nähe des Rettungsschiffes koordinieren und zuweisen. Aufgrund der menschenrechtlichen Lage können Libyen und Tunesien nicht als sichere Orte für aus Seenot Gerettete im Sinne internationalen Rechts gelten. Vermeidbare Verzögerungen seitens der Küstenstaaten bei der Zuweisung des sicheren Hafens sowie Zuweisungen von weit entfernten Orten zur Ausschiffung der Geretteten sind rechtswidrig.
Lies hier unser Positionspapier „Keine Verzögerung bei Ausschiffung“!