
Dass Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrinken, ist die Folge politischer Entscheidungen an Land. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen dem Sterben auf dem Mittelmeer ein Ende bereiten. Unsere Forderungen an sie sind in unseren Positionspapieren „Einhaltung des Völkerrechts“ und „Keine Verzögerung bei Ausschiffung“ festgehalten.

Einhaltung des Völkerrechts
Das im zentralen Mittelmeer geltende Völkerrecht muss eingehalten und umgesetzt werden. Völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen nicht wissentlich umgangen werden. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Seenotrettung, zur staatlichen Koordination von Such- und Rettungseinsätzen sowie die schnellstmögliche Ausschiffung von aus Seenot Geretteten an einen nahegelegenen sicheren Ort.
Lies hier unser Positionspapier „Einhaltung des Völkerrechts“
Europäische Küstenstaaten müssen alle Anstrengungen unternehmen, um Menschen in Seenot unverzüglich zu retten. Jede Verzögerung kann zwischen Leben und Tod entscheiden. Es dürfen keine Informationen zurückgehalten werden, die Schiffe und Flugzeuge vor Ort wie zivile Seenotrettungsakteur*innen oder Handelsschiffe für die schnelle Suche und sichere Rettung von Menschen aus Seenot benötigen.

Ausschiffung ohne Verzögerung
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen geltendes Recht einhalten und sicherstellen, dass aus Seenot Gerettete schnellstmöglich an einem sicheren Ort an Land gehen können. Als zuständige Küstenstaaten müssen Italien und Malta im Einklang mit geltendem Seerecht unverzüglich einen sicheren Hafen in unmittelbarer Nähe des Rettungsschiffes koordinieren und zuweisen. Aufgrund der menschenrechtlichen Lage können Libyen und Tunesien nicht als sichere Orte für aus Seenot Gerettete im Sinne internationalen Rechts gelten. Vermeidbare Verzögerungen seitens der Küstenstaaten bei der Zuweisung des sicheren Hafens sowie Zuweisungen von weit entfernten Orten zur Ausschiffung der Geretteten sind rechtswidrig.
Lies hier unser Positionspapier „Keine Verzögerung bei Ausschiffung“