SOS Humanity leitet rechtliche Schritte gegen italienische Regierung ein

Viele Menschen an Deck der Humaity 1 im Hafen
Max Cavallari / SOS Humanity

Berlin, 6. November 2022.

SOS Humanity geht juristisch gegen ein Dekret der italienischen Regierung vor und dagegen, dass 35 Überlebende an Bord der Humanity 1 nicht an Land gehen dürfen. Das kündigt die Seenotrettungsorganisation für Montag an. Das Rettungsschiff der Organisation, die Humanity 1, war am Samstagabend dazu aufgefordert worden in den sizilianischen Hafen von Catania einzufahren. 144 zuvor aus Seenot gerettete Menschen durften an Land gehen. 35 der insgesamt 179 Seenot-Überlebenden an Bord der Humanity 1 verweigerten die Behörden allerdings von Bord zu gehen. Sie forderten den Kapitän außerdem auf, den Hafen mit den 35 Überlebenden an Bord wieder zu verlassen, was dieser am Sonntag unter Berufung auf Seerecht ablehnte: „Es ist meine Pflicht, die Rettung der Menschen in Not zu vollenden, indem ich alle Überlebenden im Hafen von Catania als sicherem Ort ausschiffe. Ich kann den Hafen nicht verlassen, bevor nicht alle Überlebenden, die aus Seenot gerettet wurden, von Bord gegangen sind.“

Am 4. November war die Humanity 1 nach 13 Tagen des Wartens auf einen sicheren Hafen für 179 Gerettete an Bord ein Dekret zugestellt worden, signiert von den italienischen Ministern für Inneres Matteo Piantedosi, für Verteidigung Guido Crosetti und für Infrastruktur und Mobilität Matteo Salvini. Das Dekret verbietet der Humanity 1 länger in italienischen Hoheitsgewässern zu verweilen als es „für Rettungs- und Hilfsmaßnahmen für Menschen in Notlagen und in prekären Gesundheitszuständen erforderlich ist.“ Alle an Bord des Schiffes verbliebenen Personen müssten die Territorialgewässer Italiens verlassen. Der Humanity 1 wurde kein sicherer Ort für die Überlebenden zugewiesen, wie es das internationale Seerecht vorschreibt.

In der Nacht vom 5. auf den 6. November wurden unter anderem von Vertreterinnen des Gesundheitsministeriums 144 Überlebende an Bord der Humanity 1 ausgewählt, die an Land gehen durften. „Die Selektion fand unter willkürlichen und unangemessenen Bedingungen statt“, berichtet Till Rummenhohl, Leiter der Operative vor Ort. 36 der Seenot-Überlebenden wurden von den Behörden als „gesund“ eingestuft und mussten an Bord bleiben. Nachdem ihnen mitgeteilt wurde, dass sie nicht von Bord gehen dürfen, verlor einer von ihnen das Bewusstsein, brach zusammen und musste von einem Krankenwagen abgeholt werden. Seitdem befinden sich noch 35 Überlebende an Bord der Humanity 1.

Mirka Schäfer, politische Referentin von SOS Humanity: „Sowohl das Dekret als auch die Verhinderung der Ausschiffung von 35 Überlebenden von Bord der Humanity 1 verstoßen gegen internationales und italienisches Recht.“ SOS Humanity geht nun vor dem regionalen Verwaltungsgericht in Rom gegen das Dekret in Berufung. „Nach internationalem Recht ist eine Rettung erst mit der Ausschiffung der Überlebenden an einem sicheren Ort abgeschlossen. Es ist daher rechtswidrig, nur einige der Überlebenden an Land gehen zu lassen. Außerdem stellt eine Zurückweisung der übrigen Geretteten außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer eine Form der kollektiven Zurückweisung dar und verstößt damit sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention als auch gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung der Genfer Flüchtlingskonvention,“ urteilt Schäfer.

SOS Humanity kündigt außerdem an, ein Eilverfahren vor dem Zivilgericht in Catania einzuleiten, um das Recht der Schutzsuchenden an Bord der Humanity 1 auf den Zugang zu einem formalen Asylverfahren an Land umgehend sicherzustellen. Alle 35 Überlebenden müssten umgehend von Bord gelassen werden.

Das genannte Dekret der italienischen Regierung steht hier als PDF zur Verfügung.

Für Rückfragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung:

Wasil Schauseil, Pressekontakt SOS Humanity, presse@sos-humanity.org, +49 (0)176 552 506 54

Fotonachweis: Max Callavari / SOS Humanity

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