Drei Jahre nach Abschluss des EU-Tunesien-Abkommens dauern schwere Menschenrechtsverletzungen an

Raphael Schumacher / SOS Humanity

„Blaupause zur Komplizenschaft“ – Gemeinsame Erklärung von 46 Menschenrechts- und humanitären Organisationen

Drei Jahre nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung (auf Englisch: Memorandum of Understanding, MoU) zwischen der Europäischen Union (EU) und Tunesien hat das Abkommen nicht nur versäumt, die Achtung der Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen zu gewährleisten, sondern zugleich schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begünstigt und normalisiert. Darüber hinaus hat es auch den Einfluss der EU untergraben, gegen die sich verschlechternde Menschenrechtslage im Land vorzugehen. Wir fordern die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für Grenz- und Migrationskontrollen in Tunesien unverzüglich auszusetzen, insbesondere gegenüber tunesischen Sicherheitskräften, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

Das MoU wurde am 16. Juli 2023 von der Europäischen Kommission trotz Einwänden des Europäischen Parlaments unterzeichnet, wobei dessen legislative Kontrolle sowie die vom Menschenrechtskommissar des Europarats geäußerten Bedenken hinsichtlich des Fehlens entscheidender Schutzmaßnahmen umgangen wurden. Seitdem hat die EU-Führung das Abkommen als „Blaupause“ (auf Englisch, „blueprint“) für weitere Abkommen mit Ländern in der Region gepriesen.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien ohne wirksame Menschenrechtsgarantien hat Grenzkontrollen in Tunesien unterstützt zu denen auch rücksichtslose und gewaltsame Abfangaktionen von Geflüchteten, Asylsuchenden und Migrant*innen auf See sowie die kollektive und pauschale Abschiebungen zur Folge hatten, ohne dass die Betroffenen internationalen Schutz beantragen konnten. Das Recht, Asyl zu suchen, und das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen, sind Grundrechte, die durch das internationale Menschenrechts- und Flüchtlingsrecht garantiert sind und bei der Verabschiedung und Umsetzung von Zielen der Migrationskontrolle geachtet und geschützt werden müssen.

Die Europäische Union sollte ihren Kurs ändern und einen menschenrechtsbasierten Ansatz verfolgen, der nicht Gefahr läuft, sich an schweren Menschenrechtsverletzungen mitschuldig zu machen und der strenge Überwachungs- und Rechenschaftsmechanismen vorsieht, um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte anstelle autoritärer Praktiken in Partnerländern zu stärken.

Drei Jahre verstärkte Externalisierung auf Kosten der Menschenrechte

Mit dem MoU hat die EU die Externalisierung von Grenzkontrollen auf Kosten von Menschenrechten und Menschenwürde erheblich verstärkt. Das Abkommen priorisiert die Eindämmung und Verhinderung von Migration durch die Unterstützung der tunesischen Küsten- und Grenzschutzbeamt*innen gegenüber Zugang zu Asyl und Schutz sowie der Etablierung von sicheren und legalen Zugangswegen. Im Rahmen der Migrationskomponente des MoUs haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 105 Millionen Euro zur Unterstützung von Abfangmaßnahmen auf See und dem Grenzschutz bereitgestellt, unter anderem durch die Bereitstellung von Schiffen, Ausrüstung, Schulungen, operativer Unterstützung und eines maritimen Koordinierungszentrum für die Seenotrettung (MRCC), um zu verhindern, dass Menschen von Tunesien aus Europa erreichen. Bis Februar 2024 wurden mindestens 65 Millionen Euro dieses Betrags für die Ausbildung und Ausrüstung der tunesischen Küstenwache und der im April 2024 eingerichteten tunesischen Rettungsleitstelle (MRCC) bereitgestellt.

Dieser Ansatz baut auf dem Modell der Externalisierung in Libyen auf, welches Menschen in einem Kreislauf aus Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch gefangen hält. Da Abfangmaßnahmen und Eindämmungsstrategien in Libyen – neben anderen Faktoren – immer mehr Geflüchtete, Migrant*innen und Asylsuchende auf Wüstenrouten nach Tunesien drängten, wurde der dadurch zunehmende Transit durch Tunesien als Rechtfertigung für die Unterzeichnung des MoU herangezogen. Heute führt dieselbe Logik zu neuen Kreisläufen des Missbrauchs: Menschen, die auf See abgefangen und nach Tunesien zurückgebracht werden, werden häufig erneut nach Libyen gebracht oder dorthin geschmuggelt. Dort sind sie abermals willkürlicher Inhaftierung, Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt.

In der tunesischen Such- und Rettungsregion (SRR), deren Etablierung von der Europäischen Kommission gefordert und unterstützt wurde, hat die von der EU unterstützte tunesische Nationalgarde Menschen auf See abgefangen und gewaltsam nach Tunesien zurückgebracht. Zahlreiche Berichte und Zeugenaussagen von Überlebenden zeigen, dass die tunesische Nationalgarde bei diesen Abfangaktionen rücksichtslos, rechtswidrig und gewalttätig vorgegangen ist und damit Menschenleben gefährdet und Todesfälle verursacht hat. Menschen, die nach Tunesien zurückgebracht wurden, haben keinen Zugang zu individuellen Schutzprüfungen. Schätzungen zufolge hat die tunesische Nationalgarde bis Ende 2024 mehr als 140.000 Menschen abgefangen. Die tatsächliche Zahl liegt wahrscheinlich deutlich höher.*

Tunesien ist kein sicherer Ort

Angesichts der dokumentierten Verschlechterung der Menschenrechtslage für tunesische Staatsangehörige, Migrantinnen und Geflüchtete kann Tunesien nach internationalem Seerecht nicht als „sicherer Ort“ (auf Englisch, ‚Place of Safety‘) angesehen werden. UN-Experten, Amnesty International, Human Rights Watch, die Organisation Mondiale Contre la Torture (OMCT) und unabhängige investigative Berichterstatterinnen sind zu ähnlichen Schlussfolgerungen gekommen.

Obwohl Tunesien Vertragspartei der Flüchtlingskonvention von 1951 ist, fehlt es dem Land an einem funktionierenden nationalen Asylsystem. Die Regierung hat seit Juni 2024 die Asylregistrierung durch das UNHCR sowie die Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus ausgesetzt, wodurch der Zugang zu Asyl faktisch unterbunden wurde. Bis heute stellt die Regierung die irreguläre Einreise, Aufenthalt und die Ausreise unter Strafe.

Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen sind in dem Land rassistischer Gewalt sowie willkürlichen Inhaftierungen, kollektiven Ausweisungen, Misshandlungen und Folter sowie anderen Formen der Misshandlung, einschließlich Vergewaltigungen durch Sicherheitskräfte, ausgesetzt. Die tunesischen Behörden haben Schutzsuchende kollektiv in abgelegene Grenzgebiete nach Libyen und Algerien abgeschoben. Diejenigen, die nach Libyen abgeschoben wurden, sind unter unmenschlichen Bedingungen in Haft gekommen und laufen Gefahr, mit Lösegeld erpresst zu werden. Andere Fälle berichten von Menschen, die ohne Nahrung und Wasser an der Grenze in lebensgefährlichen Situationen zurückgelassen wurden, wo sie weiteren Verstößen und Misshandlungen ausgesetzt sind. Diese schwerwiegenden Menschenrechts-verletzungen sind sowohl von UN-Expert*innen als auch von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert.

Rassistische Rhetorik und diskriminierende Praktiken des tunesischen Präsidenten,  hochrangiger Beamter und Parlamentarier*innen gegenüber Schwarzen Menschen, darunter auch tunesische Staatsangehörige, schüren weiterhin rassistisch motivierte Menschenrechts-verletzungen und Misshandlungen, darunter  Gewalt, Racial Profiling und kollektive Ausweisungen. Nur zwei Tage nach der Unterzeichnung des MoU schlugen UN-Expert*innen wegen der mutmaßlich diskriminierenden Behandlung von Migrant*innen und der Praxis kollektiver Ausweisungen Alarm. Seitdem haben tunesische Behörden kritische Stimmen, die Rassismus und diskriminierende Politik anprangern, willkürlich festgenommen und strafrechtlich verfolgt, während zivilgesellschaftliche Organisationen, die Geflüchtete und Asylsuchende unterstützen, weiterhin kriminalisiert werden. Am 23. Juni 2026 bestätigte ein Gericht in Tunis die achtjährige Haftstrafe gegen Saadia Mosbah, eine führende Persönlichkeit in der antirassistischen Bewegung Tunesiens.

Die Verantwortung der Europäischen Union

Die im Rahmen des MoU finanzierten Grenzkontrollmaßnahmen sowie ihr Zusammenhang mit dokumentierten Menschenrechtsverletzungen – insbesondere durch die EU-unterstützenten Abfangaktionen auf See und deren Folgen – geben Anlass zu ernsthaften Bedenken. Es besteht das Risiko, dass sich die EU an schwerwiegenden Verstößen gegen das internationale Flüchtlingsrecht und die internationalen Menschenrechte mitschuldig macht. Dazu gehören auch Verstöße gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement).

Die Europäische Kommission trägt die „letztendliche Verantwortung” für die Verwendung der EU-Mittel und muss sicherstellen, dass diese im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dem Völkerrecht sowie den menschenrechtlichen Grundsätzen stehen , die das das auswärtige Handeln der EU leiten. Der Großteil, der im Rahmen des MoU zwischen der EU und Tunesien geleisteten Unterstützung, wird über das Finanzierungsinstrument „NDICI – Global Europe“ abgewickelt. Dessen  Verordnung schreibt vor, dass das auswärtige Handeln der EU – einschließlich migrationsbezogener Maßnahmen – die Menschenrechte, die Grundfreiheiten sowie die Rechte und die Würde von Migrant*innen, Geflüchteten und Asylsuchenden achten und fördern muss.

Die Berichte der Europäischen Ombudsperson und des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2024 werfen erhebliche Zweifel daran auf, ob die fortgesetzte Bereitstellung von Finanzmitteln, Schulungen, Ausrüstung und operative Unterstützung für die tunesischen Behörden mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU sowie den im NDICI-vorgesehenen Schutzvorkehrungen vereinbar ist.

Obwohl die EU und ihre Mitgliedstaaten das Risiko von Menschenrechtsverletzungen hätten vorhersehen können, wurde die Absichtserklärung ohne die notwendigen und wirksamen Schutzvorkehrungen unterzeichnet. Dies zeigt sich am Fehlen einer vorherigen Menschenrechtsprüfung, klarer und transparenter Maßstäbe sowie einer unabhängigen Menschenrechtsüberwachung. Trotz der zunehmenden Belege für Menschenrechtsverletzungen sind die Maßnahmen zur Behebung dieser Defizite bislang unzureichend, eng begrenzt und intransparent. Dazu zählen die angekündigten Überwachungsmechanismen sowie ein internes Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen, die vage geblieben und nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden. Auch Vertragsklauseln, welche eine Aussetzung der Zusammenarbeit im Falle von Menschenrechtsverletzungen vorsehen, sind aufgrund restriktiver Bedingungen unwirksam. Gleichzeitig hat die Kommission ihr Engagement zur Unterstützung der tunesischen Nationalgarde bekräftigt.

Achtung der Menschenrechte als zentrale Voraussetzung für Zusammenarbeit im Migrationsbereich

Seit der Machtkonsolidierung von Präsident Kais Saied im Jahr 2021 hat sich die Rechtsstaatlichkeit und der zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum erheblich verschlechtert. Politische Gegner*innen, Journalist*innen, Rechtsanwält*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen sind zunehmend willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtlichen Ermittlungen, administrativen Beschränkungen für Vereinigungen und anderen Formen staatlicher Repression ausgesetzt.

Trotz dieser Entwicklungen wurde Tunesien im Februar 2026 in die EU-Liste der sogenannten „sicheren Herkunftsländer“ aufgenommen. Die Einstufung Tunesiens als „sicheres Herkunftsland“ bei gleichzeitiger Erwähnung von Menschenrechtsbedenken untergräbt die individuelle Prüfung von Asylanträgen tunesischer Staatsangehöriger in der EU und beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit der menschrechtlichen Verpflichtungen im außenpolitischen Handeln der EU.

Dieselben staatlichen Institutionen, die für die Grenzkontrolle und die Durchsetzung der Einwanderungspolitik in Tunesien zuständig sind – insbesondere die tunesische Nationalgarde und die Polizei –, sind auch an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft, der Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit und an Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Die andauernde migrationspolitische Zusammenarbeit der EU findet daher ohne wirksame Schutzmaßnahmen innerhalb eines umfassenderen Systems autoritärer Regierungsführung statt und läuft Gefahr, dieses System weiter zu stärken und zu festigen. Sie kann deshalb nicht losgelöst vom breiteren menschenrechtlichen Kontext betrachtet werden, indem sie implementiert wird. Trotz dieser Erkenntnisse hat die Europäische Kommission Menschenrechtsbedenken weder konsequent noch öffentlich auf der Grundlage klarer Kriterien und einer transparenten Überwachung thematisiert. Zudem ist es ihr nicht gelungen, die Einhaltung der in den Artikeln 2 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegten Grundsätze sicherzustellen.

Aufruf zum Handeln

Drei Jahre nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen der EU und Tunesien lässt sich nicht mehr bestreiten, dass diese Migrationspartnerschaft mit einem inakzeptablen menschlichen Preis verbunden ist. Die Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Migrationskontrolle trotz zunehmender Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der EU-Unterstützung zeigt, dass die Migrationspolitik der EU dringend wieder mit ihren rechtlichen Verpflichtungen, einschließlich ihrer Menschenrechts-verpflichtungen, in Einklang gebracht werden muss. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sollten dem Schutz von Menschen höher gewichten als Abschottung und die Achtung der Menschenrechte über Abschreckungsmaßnahmen stellen. Nur so kann sie als prinzipientreuer Akteur handeln und vermeiden, sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig zu machen.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten:

1. Rechenschaftspflicht und Aufsicht gewährleisten

  • Eine umfassende Überprüfung sämtlicher migrationsbezogenen Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien durchführen, um die Einhaltung der internationalen Menschenrechte, des Flüchtlingsrechts und des Seerechts sicherzustellen und zu gewährleisten, dass keine EU-Mittel oder materielle Unterstützung zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder diese aufrechterhalten.
  • Vollständige Transparenz bei der migrationsbezogenen Zusammenarbeit mit Tunesien gewährleisten, indem Aktionsdokumente für alle von der EU-finanzierten migrationsbezogenen Programme in Tunesien sowie deren Menschenrechts-bewertungen, Finanzierungsbeschlüsse und interne sowie von Dritten erstellten Monitoring-Berichte veröffentlicht werden, um eine wirksame Kontrolle und öffentliche Überprüfung zu ermöglichen.
  • Die Migrationszusammenarbeit der EU mit Tunesien soll auf transparente menschenrechtliche Maßstäbe stützen und an eine sorgfältige Prüfung menschenrechtlicher Risiken (Due Diligence), vorherige und fortlaufende Risikobewertungen sowie eine unabhängige, öffentlich zugängliche Überwachung des allgemeinen Kontexts, in dem diese Zusammenarbeit stattfindet, und ihrer Auswirkungen auf die Menschenrechte im Land geknüpft sein.

2. Unterstützung für Migrationskontrolle und operative Zusammenarbeit aussetzen

  • EU-finanzierte Programme zur Unterstützung tunesischer Sicherheitskräfte, die für dokumentierte Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Migrationssteuerung und Grenzkontrolle verantwortlich sind, sofort beenden.
  • Operative, technische und finanzielle Unterstützung für die tunesische Nationalgarde und die tunesische Rettungsleitstelle einschließlich indirekter Unterstützung einstellen.
  • Die Kriterien und Bewertungen veröffentlichen, anhand derer erklärt wird warum Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union (EUV) zu einer Aussetzung, Änderung oder Korrekturmaßnahme im Zusammenhang mit der EU-Finanzierung im Rahmen des MoU geführt hat oder nicht. Dies sollte im Einklang mit den Empfehlungen der Berichte der Europäischen Ombudsperson und des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2024 erfolgen.

3. Internationalen Schutz gewährleisten

  • Die Einstufung Tunesiens als „sicheres Herkunftsland“ widerrufen.
  • Sicherstellen, dass die Behörden der EU-Mitgliedstaaten keine Anweisungen zur Ausschiffung von Geflüchteten und Migrant*innen in Seenot in Tunesien erteilen, da Tunesien nicht als sicherer Ort angesehen werden kann, und dass Schiffe nicht an das tunesische MRCC verwiesen werden.
  • Den Grundsatz der Nichtzurückweisung und das Seerecht achten, indem sichergestellt wird, dass auf See gerettete Menschen an einen tatsächlich sicheren Ort gebracht werden, an dem für sie kein reales Risiko von Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen besteht.
  • Das Ausüben von Druck auf die tunesischen Behörden, ein System zum Schutz von Geflüchteten wiederherzustellen und den Zugang zu Asyl zu gewährleisten, indem der UNHCR wieder uneingeschränkt tätig werden kann.

4. Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit fördern

  • Konsequentere Nutzung der öffentlichen Diplomatie auf höchster Ebene, um das harte Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft, Dissens und die Meinungsfreiheit in Tunesien zu verurteilen, und die Freilassung willkürlich inhaftierter Menschenrechts-verteidiger*innen, Rechtsanwält*innen, Journalist*innen, Politiker*innen und Aktivist*innen zu fordern.
  • Sicherstellen, dass jede Zusammenarbeit mit Tunesien strenge Menschenrechts-garantien beinhaltet und nicht Gefahr läuft, Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen.

5. Eine EU-Migrationspolitik umsetzen, die Rechte und Schutz der Geflüchteten wahrt

  • Beendigung der Auslagerung der EU-Migrationskontrolle und -Zusammenarbeit an Drittstaaten, welche keine Beachtung der Menschenrechte gewährleisten, häufig über unzureichende Kontrollmechanismen verfügen und sich öffentlicher Überprüfung entziehen.
  • Wahrung des Rechts auf Asyl, des Rechts, jedes Land zu verlassen, und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung.
  • Ausbau der sicheren und legalen Wege der Migration sowie Such- und Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer schützen und stärken.

Unterzeichnende Organisationen

  1. Amnesty International
  2. Avocats Sans Frontières
  3. borderline-europe – Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
  4. Campaign Against the Criminalization of Civil Society Work and Solidarity
  5. Change asbl Belgium
  6. Civil Rights Defenders
  7. COCAD asbl
  8. Comité pour le respect des libertés et  des droits de l Homme en Tunisie (CRLDHT)
  9. CompassCollective
  10. Diritti di Frontiera APS
  11. ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights)
  12. EMERGENCY
  13. Equinox Initiative for Racial Justice
  14. EuroMed Rights
  15. European Network Against Racism
  16. Fédération des tunisiens citoyens des deux rives (FTCR)
  17. FTDES
  18. Human Rights Watch
  19. Jesuit Refugee Service (JRS) Malta
  20. La Strada International
  21. Maldusa Project
  22. medico international
  23. Mediterranea Saving Humans
  24. Melting Pot
  25. Mission Lifeline International e.V.
  26. Moltivolti
  27. MV Louise Michel project
  28. Payoke
  29. People in Need
  30. Pilotes volontaires
  31. PRO ASYL
  32. r42 – Sail And Rescue
  33. Refugees in Libya – APS
  34. RESQSHIP e.V.
  35. Sailidarity
  36. Sea Punks
  37. Sea-Eye e.V.
  38. Sea-Watch e.V.
  39. SOS Humanity e.V.
  40. SOS MEDITERRANEE
  41. Specto Média
  42. Terre des Hommes Germany
  43. United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V.
  44. Watch The Med – Alarm Phone
  45. #DiasporaVote!
  46. All Included

*Diese Berechnung basiert auf Zahlen und Schätzungen von FTDES und IOM, darunter etwa 60.600 im Jahr 2023 aufgegriffene Personen und geschätzte mehr als 80.000 im Jahr 2024 (insgesamt: 140.600 Personen). Für die Jahre 2025 und 2026 wurden bislang keine umfassenden offiziellen Zahlen veröffentlicht, da diese von tunesischen Regierungsquellen weiterhin zurückgehalten werden.

 

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