Unrechtmäßige Festsetzung: Berufung

Schiff der sogenannten lybischen Küstenwache bei der Durchführung eines Pull-Backs auf dem Mittelmeer
Camilla Kranzusch / SOS Humanity

SOS Humanity kritisiert, dass ihre Berufungsklage bezüglich der aus Sicht der Organisation unrechtmäßigen Festsetzung ihres Rettungsschiffes Humanity 1 im Dezember 2023 am 13. Februar 2025 durch das Gericht von Crotone abgewiesen wurde. Der Richter behauptete, dass die Berufung gegen die Festhaltung unzulässig und das Abfangen von aus Libyen fliehenden Menschen durch die sogenannte libysche Küstenwache rechtmäßig sei. Dies steht jedoch in krassem Widerspruch zu früheren Gerichtsurteilen sowie zu Beweisen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Migrant*innen und Flüchtlingen in Libyen, die von denselben libyschen Akteuren begangen wurden und von den Vereinten Nationen vorgelegt wurden. SOS Humanity wird daher Berufung gegen die Entscheidung einlegen und hat bereits im Oktober 2024 eine Eingabe beim Verfassungsgericht in Italien gemacht. 

„Die Festsetzung von nichtstaatlichen Rettungsschiffen durch die italienischen Behörden stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das europäische und internationale Recht dar, was durch die Tatsache unterstrichen wird, dass die Rechtsgrundlage für diese Praxis derzeit vor dem Verfassungsgericht in Rom angefochten wird“, erklärt Cristina Laura Cecchini, die italienische Anwältin, die SOS Humanity vor dem Gericht in Crotone vertritt. 

„Die Entscheidung des Richters in Crotone enthält eine Reihe unglaubwürdiger Argumente, bei denen die von SOS Humanity vorgelegten Beweise nicht berücksichtigt werden. Der Richter betrachtet die Berufung als unzulässig und scheint damit das Recht auf Verteidigung ernsthaft zu verletzen, da es keine Rechtsmittel gegen eine unrechtmäßig verhängte Sanktion geben würde. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu zahlreichen Gerichtsentscheidungen, die bereits in ganz Italien ergangen sind. Darüber hinaus verkennt der Richter eine wichtige Tatsache, die in mehreren Gerichtsurteilen und von internationalen Institutionen hervorgehoben wurde: Die sogenannte libysche Küstenwache kann nicht als legitimer Akteur im Bereich der Suche und Rettung angesehen werden. Daher wird SOS Humanity gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.“ 

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