Finaler Gerichtsentscheid: Festsetzung Humanity 1 war Unrecht!

Alessio Cassaro / SOS Humanity

Die libyschen Behörden und sogenannte Küstenwache sind keine legitimen Akteure der Seenotrettung, urteilt das Gericht in Italien und bestätigt, dass die Festsetzung im März nicht rechtens war.

Berlin, Donnerstag 27 Juni. Das Zivilgericht im italienischen Crotone (Kalabrien) urteilte am gestrigen Mittwoch, 26. Juni abschließend, dass die Festsetzung des Schiffes der zivilen Seenotrettungsorganisation SOS Humanity am 4. März 2024 rechtswidrig war. Das Gericht stellte auch fest: Die libysche Rettungsleitstelle und die sogenannte libysche Küstenwache können nicht als legitime Such- und Rettungsakteure im Mittelmeer betrachtet werden.

Genau diese werden von der EU und ihren Mitgliedstaaten seit Jahren finanziert und ausgestattet, um flüchtende Menschen im zentralen Mittelmeer völkerrechtswidrig abzufangen und nach Libyen zurückzubringen. Im März war ein Rettungseinsatz des Rettungsschiffes Humanity 1 von der sogenannten libyschen Küstenwache in einem gefährlichen Manöver unterbrochen worden. Dennoch wurde die Humanity 1 später von den italienischen Behörden mit der Begründung festgesetzt, die Crew habe sich den Anweisungen der libyschen Behörden widersetzt. Doch nun ist amtlich, dass die libysche Leitstelle und die sogenannte libysche Küstenwache keine Seenotrettung betreiben.

„Die Entscheidung von Crotone korrigiert endlich die Debatte,“ erklärt Cristina Laura Cecchini, Rechtsanwältin von SOS Humanity. „Wir erleben seit Jahren eine kontinuierliche Kriminalisierung der Aktivitäten von zivilen Seenotrettungsorganisationen und eine tiefgreifende Manipulation der Fakten. Das auf den Ereignissen vom März basierende Urteil bestätigt, dass die libyschen Behörden keine Such- und Rettungsaktionen durchführen. Denn sie verletzen tagtäglich die Rechte von Menschen auf der Flucht, auch weil sie die Menschen nicht an einem sicheren Ort bringen, wie es das internationale Recht vorschreibt, sondern nach Libyen. Die italienische Regierung kriminalisiert täglich diejenigen, die auf See Leben retten, und trägt mit seiner Koordination zu illegalen Zurückweisungen bei. Wir hoffen, dass das Urteil dazu beiträgt, diese Manipulation und illegitimen Formen der Kooperationen zu beenden, wie sie Italien mit Libyen und neuerdings auch mit Tunesien praktiziert.“

Die Ereignisse im Frühjahr

Das Schiff der zivilen Seenotrettungsorganisation SOS Humanity, dessen Crew seit Einsatzstart im August 2022 insgesamt 2.689 über das Mittelmeer flüchtende Menschen aus Seenot gerettet hat, wurde nach der Ausschiffung von 77 Überlebenden am 4. März 2024 im kalabrischen Crotone für 20 Tage festgesetzt. Die Begründung: Die Crew habe Anweisungen der libyschen Behörden ignoriert und in der Folge Menschenleben gefährdet. Die Seenotrettungsorganisation hatte sich gegen die unzutreffenden Vorwürfe in einen Eilverfahren juristisch zur Wehr gesetzt.

Am 18. März 2024 hatte der zuständige Richter am Zivilgericht im italienischen Crotone dann zugunsten des Eilverfahrens von SOS Humanity entschieden: Die Festsetzung des Rettungsschiffes Humanity 1 war nach seiner vorläufigen Beurteilung nicht rechtens, das Schiff wurde sofort für den Rettungseinsatz freigegeben. In einer ersten Anhörung am 17. April wurde die Eilentscheidung des Gerichts vom 18. März vorläufig bestätigt. Im gestrigen abschließenden Urteil bestätigte der Richter, dass die Festsetzung der Humanity 1 Unrecht war.

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