Wir haben gewonnen
              Italienisches Gericht bestätigt:
Festsetzung des Rettungsschiffs von SOS Humanity war rechtswidrig
Berlin, 3. November 2025: SOS Humanity hat ihren ersten Gerichtsprozess gegen die italienische Regierung im Kontext dutzender illegaler und willkürlicher Festsetzungen ziviler Seenotrettungsschiffe gewonnen. Das italienische Berufungsgericht von Catanzaro bestätigte am 17. Juni 2025 die bahnbrechende Entscheidung des Gerichts von Crotone vom vergangenen Jahr und stellte klar, dass die von der EU finanzierte sogenannte libysche Küstenwache nicht als legitimer Such- und Rettungsakteur Mittelmeer betrachtet werden kann. Darüber hinaus bestätigte das Urteil, dass SOS Humanity bei seinen Rettungseinsätzen im Einklang mit dem Völkerrecht gehandelt hat und dass die Festsetzung des Rettungsschiffs Humanity 1 rechtswidrig war. SOS Humanity klagt nun auf Schadensersatz von der italienischen Regierung.
Im Juni 2025 wies das italienische Berufungsgericht in Catanzaro die Berufung der italienischen Regierung gegen ein Urteil des Gerichts von Crotone aus dem Jahr 2024 zurück, in dem die Festsetzung des Rettungsschiffs Humanity 1 im März 2024 als rechtswidrig erklärt worden war.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die sogenannte libysche Küstenwache nicht als legitimer Akteur der Seenotrettung im Mittelmeer betrachtet werden kann. Darüber hinaus bestätigte es, dass Libyen nicht als sicherer Ort für Geflüchtete gelten kann und dass SOS Humanity zu jeder Zeit im Einklang mit dem internationalen Seerecht gehandelt hat.
Die Berufungskläger – die italienischen Ministerien für Inneres, Verkehr und Finanzen – haben nun entschieden, das Urteil nicht weiter anzufechten. SOS Humanity klagt nun auf Entschädigung für die finanziellen Schäden, die durch die rechtswidrige Festsetzung des Rettungsschiffs entstanden sind.
„Der erfolgreicher Prozess gegen die rechtswidrige Festsetzung unseres Rettungsschiffs durch die italienische Regierung stellt einen historischen Meilenstein dar“, erklärt Janna Sauerteig, politische Referentin bei SOS Humanity.
„Zwei italienische Gerichte bestätigen, was offensichtlich ist: SOS Humanity handelt im vollen Einklang mit der Verpflichtung, Menschen aus Seenot zu retten – so, wie es die internationalen Rechtsabkommen vorschreiben, die Italien ebenfalls unterzeichnet hat. Außerdem haben beide Gerichte unmissverständlich klargestellt, dass die sogenannte libysche Küstenwache gegen internationales Recht verstößt und daher kein legitimer Rettungsakteur auf See ist. Die Entscheidung zeigt: Die italienische Praxis, Rettungsschiffe auf Grundlage falscher Anschuldigungen und des sogenannten Piantedosi-Gesetzes festzusetzen, ist rechtswidrig.“
Hintergrund: Festsetzung der Humanity 1 im Jahr 2024 und anschließendes Gerichtsverfahren
Im März 2024 war das Rettungsschiff Humanity 1 nach der Rettung von 77 Menschen aus Seenot von der italienischen Regierung festgesetzt worden – mit der Anschuldigung, Anweisungen der libyschen Behörden missachtet und dadurch Menschenleben gefährdet zu haben. Die Seenotrettungsorganisation legte erfolgreich Berufung im Eilverfahren vor dem Zivilgericht in Crotone ein, welches die Festsetzung des Rettungsschiffs Humanity 1 für rechtswidrig erklärte und dessen sofortige Freilassung anordnete.
Im Juni 2024 bestätigte und untermauerte das Zivilgericht seine Entscheidung und betonte, dass die sogenannte libysche Küstenwache kein legitimer Seenotrettungsakteur im Mittelmeer sei. Zudem stellte es klar, dass unrechtmäßigen Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache nicht Folge geleistet werden darf.
Im Juni 2025 wurde die Berufung der italienischen Regierung gegen diese Entscheidung vom Berufungsgericht in Catanzaro abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit die Position von SOS Humanity hinsichtlich der Illegitimität der sogenannten libyschen Küstenwache sowie der rechtswidrigen Praxis Italiens, Rettungsschiffe festzusetzen.
Seit Jahren wird die sogenannte libysche Küstenwache von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten finanziert und ausgerüstet, um Flüchtende im zentralen Mittelmeer abzufangen und nach Libyen zurückzubringen – trotz der vielfach dokumentierten Misshandlungen von Migrant*innen und Geflüchteten, die laut den Vereinten Nationen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Libyen ist somit gemäß internationalem Recht kein sicherer Ort für aus Seenot gerettete Personen.
          Das Urteil des Berufungsgerichts von Catanzaro finden Sie hier.
wenden Sie sich bitte an Pressesprecher Wasil Schauseil, +49 (0)176 552 506 54
Bild- und Videomaterial für redaktionelle Zwecke der Rettungseinsätze von SOS Humanity finden Sie unter diesem Link. Bitte nennen Sie bei Verwendung Name Fotograf*in/SOS Humanity.