Festsetzung rechtswidrig: Anordnungen der sogenannten libyschen Küstenwache unrechtmäßig

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Berlin, 8. Oktober 2026. Nach dreijährigem Rechtsstreit hat das Berufungsgericht im italeinischen Catanzaro die im Dezember 2023 gegen die „Humanity 1“ verhängte Festsetzung für rechtswidrig erklärt. Das Gericht wies die Argumentation der italienischen Regierung zurück, wonach der Kapitän den Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache nicht Folge geleistet habe, und entschied, dass diese Anweisungen unrechtmäßig waren. Das Gericht bekräftigte, dass Libyen kein sicherer Ort sei, und betonte, dass Anordnungen, die zur Rückführung von Menschen nach Libyen führen würden, nicht bindend seien; Schiffe, die sich weigern, diesen Anordnungen Folge zu leisten, könnten nicht sanktioniert werden.

In seinem Urteil vom 23. September 2026 erklärte das Berufungsgericht die im Dezember 2023 gegen die Humanity 1 verhängte Festsetzung für rechtswidrig und stellte fest, dass die Rettung von 46 Menschen, die zu ertrinken drohten, in voller Übereinstimmung mit dem internationalen Seerecht und dem europäischen Recht durchgeführt wurde. Das Urteil stärkt die Rechtsposition von SOS Humanity und der Allianz „Justice Fleet“, welche die sogenannte libysche Küstenwache nicht als legitimen Such- und Rettungsakteur anerkennen.

„Dieses wichtige Urteil macht erneut deutlich, dass Libyen kein sicherer Ort ist und dass eine Rettung erst an einem solchen sicheren Ort abgeschlossen ist. Die Nichtbefolgung rechtswidriger Anordnungen von Akteuren auf See, die gegen das Gesetz verstoßen, indem sie Menschen in Seenot nach Libyen zurückzwingen, anstatt sie zu retten, ist nicht strafbar“, erklärt Cristina Cecchini, Rechtsanwältin von SOS Humanity, die gemeinsam mit ihrer Kollegin Giulia Crescini SOS Humanity vor Gericht vertritt.

Mit Verweis auf das Urteil des italienischen Verfassungsgerichts Nr. 101/2025 stellte das Berufungsgericht fest, dass eine Seenotrettung erst dann abgeschlossen ist, wenn die Überlebenden an einem sicheren Ort an Land gebracht werden, an dem ihr Leben und ihre Grundrechte geschützt sind. Anordnungen, die gegen diese Verpflichtung verstoßen würden, seien nicht bindend.

„Dieser Entscheidung ist hoch anzurechnen, dass sie die Grundsätze des Urteils des italienischen Verfassungsgerichts zur Sanktionierung nichtstaatlicher Such- und Rettungsorganisationen vom Mai 2025 anwendet. Sie schafft einen wertvollen Präzedenzfall für anhängige Verfahren und für künftige Festsetzungen und zeigt, dass Völkerrecht und Menschenrechte die Grundlage jeder Rechtsprechung sind“, ergänzt Giulia Crescini, Rechtsanwältin von SOS Humanity. „Das Urteil stellt klar, dass ein Gericht prüfen muss, ob die geretteten Menschen realistisch gesehen gemäß dem Seerecht an einem sicheren Ort von Bord gegangen wären.“

Am 30. November 2023 rettete die Besatzung des Rettungsschiffs 46 Menschen in Seenot. Anschließend wurde die Humanity 1 aufgrund des Piantedosi-Gesetzes festgesetzt. Die italienischen Behörden warfen dem Kapitän vor, Anweisungen der libyschen Seebehörden nicht befolgt und zu einer gefährlichen Situation beigetragen zu haben. SOS Humanity legte umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein, die anschließend vom Verwaltungsgericht Crotone zurückgewiesen wurde. Das Urteil aus Catanzaro hebt diese Entscheidung auf und ist das jüngste in einer Reihe von Urteilen, die die Festsetzung von NGO-Rettungsschiffen durch die italienischen Behörden für rechtswidrig erklären.

„Dies ist ein weiteres Urteil, das dem Völkerrecht und den Menschenrechten gerecht wird, für die sich Seenotrettungsorganisationen im zentralen Mittelmeerraum einsetzen. Einmal mehr zeigt eine gerichtliche Entscheidung, dass behördlich verhängte Festsetzungen auf Grundlage des Piantedosi-Gesetzes rechtswidrige Strafmaßnahmen sind“, sagt Janna Sauerteig, Leiterin der politischen Abteilung von SOS Humanity.

 

Hintergrund-Infos:

  • Am 2. Dezember 2023 wurde die Humanity 1 festgesetzt, weil sie „den Anordnungen der libyschen Behörden nicht Folge geleistet“ und „zur Entstehung der gefährlichen Situation beigetragen“ habe. SOS Humanity legte umgehend Berufung gegen die Festsetzung der Humanity 1 ein.
  • Bei der dritten Anhörung zur Berufung am 13. Februar 2025 wies ein Richter am Gericht von Crotone die Berufung von SOS Humanity gegen die Festsetzung zurück.
  • SOS Humanity legte gegen die Entscheidung des Gerichts von Crotone Berufung beim Berufungsgericht in Catanzaro ein.
  • Am 23. September 2026 entschied das Berufungsgericht in Catanzaro zugunsten von SOS Humanity.
  • Pressemitteilung von SOS Mediterranee zur Entscheidung des Verfassungsgerichts (Englisch) vom 8. Juli 2025.