Festsetzung erneut als unrechtmäßig bestätigt

Rettungsschiff Humanity 1 auf dem zentralen Mittelmeer.
Wanda Proft / SOS Humanity

Am 11.06.2025 hat das Berufungsgericht in Catanzaro, Italien, den Einspruch der italienischen Regierung gegen ein Urteil abgelehnt, in dem die Festsetzung des Rettungsschiffes Humanity 1 als unrechtmäßigt erklärt worden war. In jenem Urteil hatte das Zivilgericht von Crotone entschieden, dass die libysche Rettungsleitstelle und Küstenwache nicht als rechtmäßiger Akteur in der Suche und Rettung von Menschen in Seenot angesehen werden können.  

„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein: Die italienische Regierung ist erneut vor Gericht damit gescheitert, ihre unrechtmäßige Festsetzung von zivilen Rettungsschiffen und ihre grausame Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache zu rechtfertigen, die systematisch die Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen verletzt“, erklärt Cristina Laura Cecchini, Anwältin von SOS Humanity. „Dies ist ein bedeutender juristischer Sieg für SOS Humanity und die zivile Rettungsflotte insgesamt, während die italienische Regierung sich für die Unrechtmäßigkeit ihrer eigenen Gesetzgebung verantworten muss.“ 

Unrechtmäßige Festsetzung der Humanity 1 im März 2024 

Hintergrund des Verfahrens: Im März 2024 hatte die italienische Regierung eine 20-tätige Festsetzung für das Rettungsschiff der Seenotrettungsorganisation SOS Humanity nach der Ausschiffung von 77 aus Seenot Geretteten im kalabrischen Crotone verordnet. Die Begründung: Die Crew habe Anweisungen der libyschen Behörden ignoriert und in der Folge Menschenleben gefährdet. Nachdem SOS Humanity im Eilverfahren die Aufhebung der Festsetzung erwirken konnte, bestätigte das Zivilgericht von Crotone im Juni 2024, dass die Festsetzung der Humanity 1 unrechtmäßig war. 

Das Gericht stellte dabei auch fest, dass die libysche Rettungsleitstelle und die sogenannte libysche Küstenwache nicht als legitime Such- und Rettungsakteure im Mittelmeer betrachtet werden können.  

Gegen diese Entscheidung legte die italienische Regierung Widerspruch ein – und scheiterte nun damit vor dem Berufungsgericht in Catanzaro. 

Libysche Akteure begehen schwere Menschenrechtsverletzungen – mit europäischer Unterstützung 

SOS Humanity betont seit Jahren die gestern erneut gerichtlich festgestellte Illegitimität staatlicher libyscher Akteure auf dem Mittelmeer und kritisiert ihre Unterstützung durch die europäische Politik: 

„Die sogenannte libysche Küstenwache wird seit Jahren von der EU und ihren Mitgliedstaaten finanziert, obwohl sie nachgewiesenermaßen für schwere Menschenrechtsverletzungen und illegale Rückführungen von Flüchtenden nach Libyen verantwortlich ist“, sagt Mirka Schäfer, politische Expertin bei SOS Humanity. „Überlebende an Bord der Humanity 1 berichten regelmäßig von schwerster Folter, sexualisierter Gewalt und Ausbeutung durch Akteure, die mit der sogenannten libyschen Küstenwache in Zusammenhang stehen. Die europäische Kooperation mit diesen Akteuren muss umgehen beendet werden.“ 

Rettungseinsatz
Laurin Schmid / SOS Humanity
Presseinformation
Ausführliche Informationen

zu gewaltsamen Rückführungen finden Sie unserem neuen Report „Grenzen der (Un-)Menschlichkeit“. Basierend auf den Augenzeugenberichten von 64 Menschen, die von der Seenotrettungsorganisation SOS Humanity im Mittelmeer gerettet wurden, beschreibt er die brutalen Folgen der europäischen Externalisierungs- und Abschottungspolitik für Flüchtlinge und Migranten. 

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