Terminhinweis: Protestaktion vor dem Bundestag

Am Donnerstag, 18.01.2024, wird der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den geänderten Paragrafen 96 Aufenthaltsgesetz abstimmen, der unter anderem humanitäre Hilfe für in den Schengenraum flüchtende Menschen strafbar macht. 

Dagegen protestieren mehrere Organisationen am Donnerstag vor dem Bundestag mit dem Slogan: „Keine Haft für Solidarität mit Menschen auf der Flucht!“. Sie fordern die Abgeordneten vor Ort auf, die Gesetzesänderung und Kriminalisierung von humanitären Helfern zu stoppen.

Das Mittelmeer und der Horizont mit einem kleinen Boot in der Ferne.
Raphael Schumacher / SOS Humanity
Was:

 Öffentliche Protestaktion: Teilnehmende zum Teil in Handschellen als Symbolisierung der Haftdrohung, Banner und Schilder des Protests gegen §96, Petition mit über 135.000 Unterschriften

Wer:

Als Initiatoren der Petition Vertreter von SOS Humanity, Sea-Watch, United4Rescue,  LeaveNoOneBehind, Seebrücke sowie Unterstützende: Blindspots, Frach Collective, Medical Volunteers International, ROSA Rolling Safe Space, Sea-Eye, und diverse Aktivisten aus der humanitären Hilfe. Unter den Rednern: Marie Michel, Politikexpertin von SOS Humanity

Wann:

Donnerstag, 18. Januar 2024, ab 10:00 Uhr

Wo:

Vor dem Bundestag (Reichstagsgebäude), Platz der Republik 1, 10557 Berlin

Marie Michel, politische Referentin bei SOS Humanity: „Wir sind entsetzt, dass die Solidarität mit Menschen auf der Flucht kriminalisiert wird. Humanitäre Hilfe für Flüchtende darf in Deutschland nicht strafbar gemacht und behindert werden! Wir fordern das Parlament auf, in der zweiten und dritten Lesung die Gesetzesänderung abzulehnen. Humanitäre Hilfe unter Strafe zu stellen, widerspricht den Werten einer Demokratie.“

SOS Humanity fordert die Bundesregierung auf, ihr Koalitionsversprechen einzulösen, statt humänitäre Hilfe zu kriminalisieren. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelregierung angekündigt, auf eine staatliche europäische Seenotrettung hinzuwirken. Das zentrale Mittelmeer war 2023 mit rund 2.500 Ertrunkenen und Vermissten die tödlichste Fluchtroute der Welt.

Hintergrund

Bislang steht in Deutschland nur unter Strafe, wer „Ausländer“ gegen einen persönlichen Vorteil wie finanziellen Gewinn in den Schengenraum bringt. Nun aber hat das Bundesinnenministerium eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die vom Kabinett bestätig wurde, sodass auch die uneigennützige, humanitäre Hilfe für Flüchtende strafbar wird. Schon nächste Woche soll das „Rückführungsverbesserungsgesetz“, in welchem neben Asylrechtsverschärfungen eine Ausweitung der Strafbarkeit von Hilfe für Flüchtende im Paragrafen 96 Aufenthaltsgesetzt enthalten ist, in den Bundestag eingebracht werden. Demnach unterliegen Helfende, die „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handeln“, indem sie diese in den Schengenraum bringen, der Strafverfolgung. Nach Einschätzung von Juristinnen und Juristen beträfe dieses Gesetz auch die lebensrettende Arbeit auf dem Mittelmeer durch zivile Seenotrettungsorganisationen.

Der unabhängige Jurist R.A. David Werdermann: „Die Gesetzesänderung ist so gut versteckt, dass ich nur durch Zufall darauf gestoßen bin und selbst spezialisierte Jurist*innen sie nur mit Mühe nachvollziehen können.“

David Werdermann hat die Gesetzesänderung im Detail analysiert und hier veröffentlicht: Faktencheck Seenotrettung: Innenministerium täuscht Bundestag – Volksverpetzer

Stellungnahme von 56 Organisationen gegen die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe vom 21.11.2023, unterzeichnet u.a. von: Amnesty International Deutschland, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, Ärzte ohne Grenzen Deutschland, Brot für die Welt Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Kindernothilfe e.V., Der Paritätische Gesamtverband, PRO ASYL, SOS-Kinderdörfer e.V., terre des hommes, u.v.m.

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