Libyen ist kein sicherer Ort! Ergebnisse der UN-Untersuchungsmission

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Inhaltswarnung: Der folgende Beitrag nimmt Bezug auf allgemeine Gewalttaten, sexualisierte Gewalt, Folter und Zwangsarbeit.

Libyen ist kein sicherer Ort für Flüchtende! Das bestätigt der neu erschienene Bericht im Auftrag des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, der die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchungsmission in Libyen (Fact Finding Mission Libya – FFM) zusammenfasst. Erneut wird festgehalten, dass hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass in Libyen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Migrant*innen [1] begangen werden. Wie seine Vorgänger dokumentiert auch dieser Bericht Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Libyen.

In diesem Artikel umreißen wir kurz die Entstehungsgeschichte der Untersuchungsmission und fassen die wichtigsten Ergebnisse mit Blick auf den Kontext der Fluchtroute zentrales Mittelmeer zusammen. Außerdem formulieren wir konkrete Forderungen an die EU und ihre Mitgliedsstaaten.

Hintergrund der Fact Finding Mission Libya

Um Menschenrechtsverletzungen in Libyen seit 2016 zu untersuchen, setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 22. Juni 2020 die unabhängige Untersuchungsmission für Libyen zunächst für ein Jahr ein. Zwei Mal wurde das Mandat der Untersuchungsmission verlängert – am 30. Juni 2022 lief es nun aus [2]. Neben der Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen sollen die Ergebnisse vor allem dazu beitragen, eine weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage zu verhindern. Sie sollen außerdem ermöglichen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die im Oktober 2021 und März 2022 vorgelegten Berichte der Untersuchungsmission wiesen bereits darauf hin, dass Migrant*innen in Libyen regelmäßigen und organisierten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Trotz dieser Erkenntnisse wurde nicht gegen diese Verbrechen vorgegangen, weder in Libyen noch durch die internationale Staatengemeinschaft.

Im Gegenteil: Der neue Bericht zeigt, dass die libyschen Behörden weiterhin Menschen willkürlich inhaftieren. Darunter viele Menschen, die auf der Flucht über das Mittelmeer abgefangen wurden. Sowohl die EU als auch einzelne Mitgliedsstaaten wie Italien und Malta arbeiten weiterhin mit den libyschen Behörden, einschließlich der sogenannten libyschen Küstenwache, zusammen, um Migration nach Europa zu verhindern.

Ergebnisse der Untersuchungsmission

Insgesamt kommt die Untersuchungsmission zu Libyen im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates zu dem Schluss, dass begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass in Libyen weiterhin Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Migrant*innen begangen werden. Migrant*innen sind in Libyen weit verbreiteten und systematischen, willkürlichen Inhaftierungen ausgesetzt. Es wurden Fälle von Mord, Folter, unmenschlicher Behandlung, sexualisierter Gewalt, Verfolgung und Versklavung von Migrant*innen durch staatliche Behörden, Milizen, bewaffnete Gruppen und Menschenhändler dokumentiert.

Massive Menschenrechtsverletzungen in Inhaftierungslagern
Bereits im März 2022 berichtete die Untersuchungsmission, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in mehreren Haftanstalten in Libyen verletzt werden. Folter und Vergewaltigung werden in den Inhaftierungslagern systematisch als Mittel zur Einschüchterung, Bestrafung, Demütigung oder Ausbeutung eingesetzt.

Es wird von Elektroschocks, Verbrennungen (u.a. durch Zigaretten), regelmäßigen Schlägen, Vergewaltigungen und sexualisierter Gewalt gegen Männer, Frauen, Jungen und Mädchen und/oder anderen brutalen Formen physischer und psychischer Folter berichtet. Dazu zählt auch das Miterleben von Vergewaltigungen oder Hinrichtungen Mitgefangener.

Außerdem gibt es zahlreiche Belege für die Versklavung von Migrant*innen. Qualifizierte Migrant*innen werden teilweise gezwungen außerhalb der Hafteinrichtung für Einzelpersonen oder Unternehmen unentgeltlich zu arbeiten. Andere – einschließlich unbegleiteter Kinder – werden in der Landwirtschaft, in Fabriken oder an anderen Standorten zu unbezahlter Arbeit gezwungen. Oft erhalten sie keine angemessene Versorgung mit Essen oder Wasser.

Kreislauf der Gewalt
Die Mission hält fest, dass „der anhaltende, systematische und weit verbreitete Charakter dieser Praktiken durch die zuständige libysche Behörde, das Directorate for Combatting Illegal Migration (DCIM), und andere beteiligte Akteure zeigt, dass Beamte der mittleren und höheren Ebene in den Kreislauf der Gewalt eingebunden sind.“[3]

Die Menschenrechtsverletzungen finden unter Beteiligung und Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen statt, darunter auch staatliche Behörden. Dazu gehört auch die sogenannte libysche Küstenwache, welche Flüchtende auf See abfängt und in den Kreislauf der Gewalt zurückzwingt.

Mehrere interviewte Migrant*innen berichteten von Absprachen zwischen Schmugglern, Menschenhändlern und staatlichen Stellen wie der DCIM oder der sogenannten libyschen Küstenwache. Ein Flüchtender erzählte, dass er Schmuggler, mit denen er für seine Flucht über das Mittelmeer in Kontakt war, an Bord eines Bootes der sogenannten libyschen Küstenwache wiedererkannte, als diese ihn auf See abfing: “Das ist mir zweimal passiert. Wenn wir ihnen sagen, dass wir sie erkannt haben, schlagen sie uns.” [4]

Gewalt gegen Frauen, Mädchen, LGBTQI* [5] und libysche Staatsangehörige
Die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen wurden sowohl in offiziellen und inoffiziellen Inhaftierungslagern für Migrant*innen als auch gegenüber libyschen Staatsbürger*innen, zum Beispiel anhand ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität, begangen. Darüber hinaus sind Frauen und Mädchen in Libyen mit einer Vielzahl an diskriminierenden Herausforderungen und Hindernissen konfrontiert. Diese hindern sie daran, ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrzunehmen und am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Forderungen von SOS Humanity

Die Ergebnisse des dritten Berichts der Untersuchungskommission bestätigen erneut, was uns Menschen an Bord unserer Rettungsschiffe seit 2016 berichten und als „libysche Hölle“ bezeichnen. Sie decken sich auch mit den Aussagen von Refugees in Libya, einer Gruppe selbstorganisierter Flüchtender, die durch unterschiedliche Proteste auf die menschenunwürdige Behandlung Geflüchteter in Libyen aufmerksam macht.

Insgesamt machen die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen wiederholt deutlich, dass Libyen laut Seevölkerrecht nicht als sicherer Ort gelten kann: Flüchtende nach Libyen zurückzubringen widerspricht sowohl internationalem See- und Flüchtlingsrecht als auch EU-Recht!

Deshalb fordert SOS Humanity die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten dazu auf:

Geltendes Recht einzuhalten: Flüchtende, die auf See gerettet werden, dürfen nicht nach Libyen zurückgebracht werden.
Die Unterstützung von Rechtsbrüchen und Menschenrechtsverletzungen zu beenden: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen sofort die Ausbildung, Ausrüstung und Finanzierung der sogenannten libyschen Küstenwache beenden.
Das Menschenrecht Asyl zu suchen sicherzustellen: Damit niemand erst auf ein seeuntaugliches Boot steigen muss, um Schutz zu finden, braucht es sichere und legale Fluchtwege.

Weiterführende Links
Vollständiger Bericht (auf Englisch)
Übersichtsseite der Untersuchungsmission zu Libyen der Vereinten Nationen

Fußnoten
[1] Wir verwenden hier den Begriff Migrant*innen in Anlehnung an den Sprachgebrauch der Untersuchungskommission. Dort wird der Begriff umfassend verwendet und schließt Migrant*innen, Asylsuchende sowie Flüchtende ein. Siehe: Report of the Independent Fact-Finding-Mission on Libya (A/HCR/50/63), S. 12, Paragraph 69.

[2] Mehrere Organisationen fordern in einem gemeinsamen Brief eine Fortsetzung der Untersuchungsmission: „Its renewal is imperative to continue investigating ongoing crimes and violations, to shed light on the human rights situation, and to send a strong message that the prevailing environment of impunity can no longer be tolerated.”

[3] Siehe: Report of the Independent Fact-Finding-Mission on Libya (A/HCR/50/63), S. 13, Paragraph 75.

[4] Siehe: Report of the Independent Fact-Finding-Mission on Libya (A/HCR/50/63), S. 13, Paragraph 73.

[5] LGBTQI* ist eine Abkürzung für Lesbian, Gay, Bi, Trans, Queer und Intersex. Das * steht für weitere Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen.

Fotonachweis: Undine E. Schellhorn / flickr

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