Rechtsfreies Schlachtfeld – zunehmende Gewalt auf See durch diverse Akteure

Camilla Kranzusch / SOS Humanity

Seit über einem Jahrzehnt ist das zentrale Mittelmeer eine der tödlichsten Migrationsrouten der Welt: Zwischen 2014 und April 2026 sind mindestens 23.249 Menschen auf See ums Leben gekommen oder gelten als vermisst, während die Zahl der nicht erfassten Schiffbrüche und Todesfälle weiterhin hoch ist. Zahlreiche Forschungsarbeiten, darunter auch von den Vereinten Nationen, führen die hohe Sterblichkeitsrate auf dieser Route zum Teil auf die Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten zurück, insbesondere auf das Fehlen sicherer und legaler Migrationsrouten, den Rückzug aus Such- und Rettungsmaßnahmen im größten Teil des zentralen Mittelmeers, die Behinderung nichtstaatlicher Such- und Rettungsbemühungen sowie die Auslagerung von Grenzkontrollen und Such- und Rettungsmaßnahmen an libysche und tunesische Akteure, die systematisch gegen das Völkerrecht verstoßen. 

In den letzten Jahren wurde im zentralen Mittelmeer von Such- und Rettungsorganisationen sowie anderen Experten und Zeugen über eine Eskalation systemischer Gewalt auf See durch verschiedene Akteure berichtet. Die Such- und Rettungs-NGO Sea-Watch dokumentierte im Zeitraum von 2016 – 2025 insgesamt 60 gewalttätige Vorfälle auf See durch libysche Akteure. Obwohl aggressives und illegales Verhalten gegenüber humanitären Akteuren gut dokumentiert ist, sind es die Schutzsuchenden, die die Hauptlast dieser eskalierenden Gewalt durch EU-finanzierte Sicherheitskräfte und unbekannte Akteure tragen. Die zunehmende Gewalt und die mangelnde Rechenschaftspflicht spiegeln einen Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit im zentralen Mittelmeer wider und verwandeln die Region nicht nur in ein Massengrab, sondern auch in ein gesetzloses Schlachtfeld. Das hohe Risiko einer Flucht über das Mittelmeer wird durch diese Gewalt noch verschärft. Da die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wird Gewalt zu einem Instrument der Migrationskontrolle. Indem sie Gewalt auf See legitimieren und humanitäre Hilfe kriminalisieren, untergraben die EU und ihre Mitgliedstaaten nicht nur das Völkerrecht, sondern verkehren dessen Sinn in sein Gegenteil. 

Verschiedene Akteure üben Gewalt gegen Menschen auf der Flucht und humanitäre Helfer*innen aus: erkennbare staatliche oder staatsnahe Akteure wie Grenzschutzbeamte, Polizei und Milizen; sowie nicht identifizierbare Akteure, die Teil von Milizen sein könnten, oder solche, die gemeinhin als Schleuser*innen (einvernehmliche, bezahlte Unterstützung bei irregulären Grenzübertritten) und Menschenhändler*innen (nicht einvernehmlich oder unter Zwang, auf Ausbeutung basierend) bezeichnet werden. 

Marcel Beloqui Evardone / SOS Humanity

Gewalt auf See durch von der EU finanzierte staatliche Akteure 

Es gibt zahlreiche Berichte über gewalttätige Handlungen von EU-finanzierten Sicherheitskräften – insbesondere der tunesischen Küstenwache, der sogenannten libyschen Küstenwache Akteuren, die mit der libyschen Generalverwaltung für Küstensicherheit (GACS) in Verbindung stehen, sowie Milizen, die in den Menschenhandel verwickelt sind und sowohl der international anerkannten Regierung der Nationalen Einheit (GNU) Libyens als auch der nicht anerkannten Verwaltung im Osten Libyens nahestehen. 

Im Zeitraum von 2016 bis April 2026 hat die von der EU unterstützte sogenannte libysche Küstenwache 192.182 Menschen in Seenot abgefangen und illegal zurückgeführt. Die UN-Untersuchungsmission von 2023 stellte fest, dass die sogenannte libysche Küstenwache zudem für schwere Menschenrechtsverletzungen in Haftanstalten verantwortlich war, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. UN-Experten heben hervor, dass Mitglieder der sogenannten Küstenwache aus finanziellen Gründen Menschenhandel betreiben. Diese Tatsachen wurden auch durch unzählige Berichte von aus Seenot Geretteten bestätigt, die von der Besatzung unseres Rettungsschiffs Humanity 1 dokumentiert wurden und deren Aussagen SOS Humanity systematisch sammelt. 

Seit 2023 haben auch die illegalen Abfangmaßnahmen auf der Route von Tunesien aus zugenommen, was zu einem alarmierenden Anstieg der Gewalt geführt hat. Laut Amnesty International und Human Rights Watch beschreiben zahlreiche Zeugenaussagen von Menschen auf der Flucht die Abfangaktionen der tunesischen Küstenwache als gefährlich und rücksichtslos, wodurch Menschenleben gefährdet werden. Personen, die nach Tunesien zurückgebracht wurden, sind anschließend gefoltert und misshandelt worden. Zu den dokumentierten Gewalttaten staatlicher Akteure zählen Schüsse auf Schiffe von Nichtregierungsorganisationen und Boote in Seenot, Vorfälle mit Todesfällen unter Migranten, die Entführung von Rettungsschiffen, das absichtliche Ausführen gefährlicher Manöver und das Verfolgen von Booten in Seenot, die Behinderung von Rettungsaktionen, die Bedrohung von Rettungskräften, das Schlagen von Menschen in Seenot, der Einsatz von Tränengas oder Elektroschocks gegen Menschen in Seenot, das Entfernen von Motoren, Fälle von Folter sowie der Diebstahl von Geld und Habseligkeiten, erzwungene illegale Abfangmaßnahmen und Zurückweisungen sowie das Zurücklassen von Leichen auf See. 

Die beschriebene Gewalt gilt gleichermaßen für die Route aus Libyen. Ein Höhepunkt der Gewalt gegen humanitäre Helfende wurde am 24. August 2025 erreicht, als das Rettungsschiff „Ocean Viking“ in internationalen Gewässern angegriffen wurde, während es 87 Überlebende aus Notfällen an Bord hatte; dabei wurden Hunderte Schüsse mit scharfer Munition von einem libyschen Patrouillenschiff der sogenannten Küstenwache auf das Schiff abgefeuert, das zuvor von Italien mit EU-Mitteln bereitgestellt worden war. Dies war in seiner Brutalität beispiellos, aber Teil eines langjährigen Musters ähnlicher Aggressionen, die NGO-Schiffe von einer Vielzahl identifizierter und nicht identifizierter Akteure in internationalen Gewässern nördlich von Libyen beobachtet und erlebt haben. Bis heute hat die EU keine Maßnahmen ergriffen, um die Vorfälle zu untersuchen. 

Die Androhung und Anwendung von Gewalt gegen Menschen in Seenot stehen in einem krassen Widerspruch zu den eigentlichen Aufgaben einer Küstenwache. Wenn sie sich gegen humanitäre Schiffe richtet, stellt sie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Rettungseinsatz dar und verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Schifffahrt, der für alle Schiffe in internationalen Gewässern gilt (Art. 87 UNCLOS). Beim Internationalen Strafgerichtshof wurden Anträge auf Untersuchung gegen Beamte der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eingereicht, da diese sich der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben, die an Flüchtenden auf der zentralen Mittelmeerroute (2014 – 2020) begangen wurden. 

Pietro Bertora / SOS Humanity
Lukas Kaldenhoff / SOS Humanity
Camilla Kranzusch / SOS Humanity
Marcel Beloqui Evardone / SOS Humanity

Gewalt auf See durch unbekannte Akteure 

Gewalttätige Vorfälle durch unbekannte Akteure sind ebenfalls umfassend dokumentiert, ohne dass die Behörden Maßnahmen ergriffen hätten, um Ermittlungen einzuleiten und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Seit Jahren berichten SAR-NGOs und andere Experten zunehmend von Notfällen, an denen kleine, schnelle Boote mit leistungsstarken Motoren beteiligt sind, die Menschen unter überfüllten Bedingungen, in seeuntüchtigen Booten und ohne Rettungsausrüstung befördern. Sie nähern sich NGOs aus südlicher Richtung, und wenn den Menschen in Not Hilfe geleistet wird, lehnen eine oder mehrere Personen an Bord diese ab und verlassen den Ort des Geschehens, nachdem alle anderen an Bord des Rettungsschiffs gebracht wurden. Die Vorfälle ereignen sich meist nördlich von Zuwara und Tripolis in internationalen Gewässern (in der Such- und Rettungszone, die nominell Libyen zugewiesen ist). 

Die Szenarien unterscheiden sich in ihrer Art: Zu den Fällen gehören Personen, die eine Rettung ablehnen, an Bord bleiben und in Richtung Süden davonfahren; kleine, schnelle Boote, die in der Nähe von Notfällen gefährliche Manöver durchführen und nach Rettungen durch NGOs leere Boote mitnehmen; maskierte Personen, die Menschen in Seenot ins Wasser zwingen; sowie Annäherungen an Rettungsorte durch schnelle Boote, die mit hoher Geschwindigkeit Manöver durchführen, um die Menschen auf dem Boot rasch auf das Rettungsschiff zu bringen. Die betreffenden Boote sind oft stark überbesetzt und nicht mit Rettungsausrüstung wie Rettungswesten ausgestattet. 

Bei den meisten dieser Vorfälle vermummen die Personen, die den Ort des Geschehens verlassen, ihr Gesicht; in einigen Fällen wurde beobachtet, dass Einzelpersonen während des Vorfalls filmten, in anderen waren sie bewaffnet und sprachen Drohungen mit vorgehaltener Waffe aus. Diese Fälle, bei denen es häufig zu gefährlichen Manövern in der Nähe von Rettungsorten kommt, bergen eine Reihe von Risiken für Schutzsuchende und Such- und Rettungs-NGOs. Die Menschen in Seenot sind ernsthaften Gefahren für ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit ausgesetzt, darunter die Gefahr, ins Wasser zu fallen oder hineingestoßen zu werden, sowie Gewalt oder der Zwang, gefährliche Versuche zu unternehmen, an Bord zu gelangen, wie etwa das Klettern auf große Rettungsschiffe von instabilen, sich bewegenden Booten aus. Gleichzeitig sind die Such- und Rettungskräfte selbst erheblichen Gefahren ausgesetzt, darunter Belästigungen durch externe Akteure, die Notwendigkeit, riskante Manöver durchzuführen, und die technische Komplexität von Rettungen unter instabilen Bedingungen. 

Neben diesen physischen Risiken bestehen tiefgreifende rechtliche und politische Herausforderungen: Menschen in Seenot werden häufig fälschlicherweise beschuldigt, an Menschenschmuggel beteiligt zu sein. Rettungskräfte, die ihre Pflicht erfüllen, werden später möglicherweise mit Vorwürfen der Komplizenschaft mit den Verantwortlichen für unsichere Überstellungen oder der Gefährdung von Schutzsuchenden konfrontiert. Für beide Gruppen schaffen diese Situationen ein Klima der Unsicherheit und der potenziellen Kriminalisierung. 

Das System der Gesetzlosigkeit hinter der Gewalt auf See 

Expert*innen zufolge entsprechen diese Manöver unbekannter Akteure einer Strategie der Anpassung an ein umfassenderes System der Gesetzlosigkeit, das Grenzauslagerung und italienische Strafverfolgungsmaßnahmen umfasst. Rebecca Solovej, Doktorandin am Institut für Anthropologie der Universität Kopenhagen, erklärt: 

„Die Forschung zur Migration über das Mittelmeer hat eindeutig belegt, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und die Grenzsicherung diejenigen, die Migrant*innen auf ihrer Flucht unterstützen, dazu zwingen, gefährlichere Routen und Strategien zu wählen, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Gleichzeitig überqueren Menschen in Not das Mittelmeer, weil sie keinen Zugang zu sicheren und legalen Wegen in das Asylsystem der EU haben, was bedeutet, dass sie sich auf Schleuser verlassen müssen, um ihre Flucht zu ermöglichen. Wenn unbekannte Akteure riskante und tödliche Manöver rund um Rettungsschiffe durchführen, sind diese gefährlichen Strategien wahrscheinlich eine Reaktion auf solche sich überschneidenden Dynamiken der Grenzkontrolle.“ 

Zudem stehen unbekannte Täter, die für gefährliche Verhaltensweisen auf See verantwortlich sind, nicht immer in einem Gegensatz zu anerkannten staatlichen Akteuren; in Libyen, wie auch an vielen anderen Orten, sind sie oft miteinander verflochten. Zahlreiche Berichte legen dar, wie Libyens schwache zentrale Regierungsinstitutionen es ermöglichen, dass Schleusung und Menschenhandel als legitime Wirtschaftszweige florieren, wobei offizielle Küstenbehörden mit bewaffneten Gruppen kooperieren und kriminelle Elemente einbeziehen. 

Seenotrettungs-NGOs haben die italienischen Behörden per E-Mail, Telefon und in Berichten über diese Fälle informiert und dabei auf die Gefahr für Leib und Leben der Menschen in Not sowie für die Sicherheit der Einsatzkräfte hingewiesen. Zudem haben sie versucht, durch Medienarbeit und Lobbyarbeit auf die steigende Zahl dieser Fälle aufmerksam zu machen. Dennoch haben die EU-Mitgliedstaaten die zahlreichen Forderungen, die Zusammenarbeit mit diesen Akteuren einzustellen, nie anerkannt. Als Reaktion darauf haben sie eine politische Linie zur Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel verfolgt, die sich gegen Schutzsuchende und humanitäre Helfer*innen richtet, während sie gleichzeitig finanzielle Unterstützung und günstige Rahmenbedingungen für Schleuser und Menschenhändler bereitstellen, die auf See gewalttätig vorgehen. 

Nach eigenen Berechnungen von SOS Humanity wird die EU Libyen und Tunesien im Zeitraum von 2017 bis 2028 Mittel in Höhe von über 234 Millionen Euro für die Grenzkontrolle zur Verfügung gestellt haben, darunter Mittel für Rettungsleitstellen und Küstenwachen. Durch die Finanzierung dieser Kräfte, die für ihren wahllosen Einsatz von Gewalt sowie für ihre Verwicklung in und enge Zusammenarbeit mit Netzwerden von Schleusern und Menschenhändlern bekannt sind, machen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten mitschuldig am System des Missbrauchs und der Ausbeutung. Die Gewalt, der Menschen auf der Flucht im zentralen Mittelmeer systematisch ausgesetzt sind und die sich gegen Such- und Rettungs-NGOs verschärft hat, ist eine direkte Folge der EU-Politik der anhaltenden Unterstützung verantwortlicher Akteure und des Mangels an sicheren Fluchtrouten. Wenn Staaten sowohl die Migration als auch die Erleichterung der Migration unter Strafe stellen, schaffen sie die Voraussetzungen, unter denen Gewalt und Machtmissbrauch zur Regel werden. Nicht abstrakte Umstände, sondern die Politik führt zu der zunehmenden Gewalt auf See. 

SOS Humanity fordert die Gewährleistung der Sicherheit auf See 

Diese Gewalt birgt ernsthafte Gefahren für Leib und Leben von Menschen in Seenot, für die Sicherheit der Rettungskräfte sowie für die rechtliche und politische Sicherheit sowohl der Migrant*innen als auch der humanitären Helfer*innen. Um die Risiken gefährlicher Überfahrten auf See zu verringern und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, fordern wir: 

  • Eine wirksame humanitäre Koordinierung bei Seenotfällen. Dies würde die Umsetzung des „Mare Solidale“-Vorschlags für eine von der EU koordinierte internationale Such- und Rettungsmission sowie die Ausweitung des Einsatzgebiets der Küstenstaaten beinhalten. Dadurch würde sichergestellt, dass auf Seenotfälle reagiert und gleichzeitig gewalttätiges und illegales Verhalten verhindert wird. In der Zwischenzeit sollten die Staaten die Zusammenarbeit mit Such- und Rettungs-NGOs vertiefen.
  • Die EU muss ihre Unterstützung für libysche Akteure im Bereich der „maritimen Sicherheit“ einstellen. Libyschen Kräften, die derzeit mit europäischer Unterstützung und in Abstimmung mit der EU operieren, werden gefährliches Verhalten, Missbrauch und erhebliche, weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Darüber hinaus gibt es stichhaltige Hinweise darauf, dass Milizen, die an gefährlichen Überführungen sowie an Schmuggel und/oder Menschenhandel im weiteren Sinne beteiligt sind, mit libyschen Sicherheitskräften in Verbindung stehen. Indem sie diese Kräfte weiterhin finanzieren, mit ihnen koordinieren und sie legitimieren, machen sich europäische Akteure mitschuldig an der Aufrechterhaltung eines Systems aus Missbrauch, Ausbeutung und der Verweigerung sicherer Fluchtwege für Schutzsuchende. 
  • Die EU-Unterstützung für tunesische Akteure im maritimen Bereich muss eingestellt werden. Tunesische Kräfte gefährden systematisch Leben und Gesundheit von Menschen in Seenot und bringen sie zurück nach Tunesien, wo tunesische Sicherheitskräfte Schutzsuchende systematisch verfolgen, und in der Wüste aussetzen, während sie gleichzeitig mit Menschenhändlern zusammenarbeiten. Indem sie diese Kräfte weiterhin finanzieren, mit ihnen kooperieren und sie legitimieren, machen sich europäische Akteure mitschuldig an der Aufrechterhaltung eines Systems aus Missbrauch, Ausbeutung und der Verweigerung sicherer Fluchtwege.
  • Die Kriminalisierung von Schutzsuchenden und humanitär Helfenden muss beendet werden; diese ist im Rahmen der „Bekämpfung der Schleuserkriminalität“ Heuchelei angesichts der Unterstützung von Akteuren, die direkt in Systeme des Menschenhandels verwickelt sind, und sie untergräbt das Recht auf Asyl sowie das Völkerrecht.
  • Die Schaffung ausreichender sicherer und legaler Fluchtwege, um die Notwendigkeit zu verringern, dass Menschen gefährliche Überfahrten auf sich nehmen müssen, um ihr Recht auf Asyl geltend zu machen. Hierdurch können die Risiken auf See verringert und die Abhängigkeit von Schutzsuchenden von Schleusernetzwerken reduziert werden.