Malta muss Menschen retten

Gas-Plattform Miskar in der Maltesischen Such- und Rettungszone
Foto: Edith Geuppert/Sea-Watch

Berlin/Den Haag/Turin, 5. März 2025. Als Antwort auf einen Eilantrag von UpRights, StraLi und SOS Humanity hat der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen erstmals angeordnet, dass Malta unverzüglich Maßnahmen ergreifen muss, um seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Ausschuss hat Malta am 4. März 2025 angewiesen, dringend einen Such- und Rettungseinsatz für 32 Personen zu koordinieren, die sich seit vier Tagen nahe und auf der Gasplattform Miskar in Seenot befinden. Malta muss zudem für ihre Ausschiffung an einem sicheren Ort sorgen.

Am 1. März 2025 wurde die Notruf-Hotline Alarm Phone über einen schweren Seenotfall informiert: 32 Personen, darunter mehrere Minderjährige und zwei Kinder, befanden sich in einem seeuntüchtigen Schlauchboot in der Überschneidung der maltesischen und tunesischen Such- und Rettungszone in Seenot. Obwohl Alarm Phone den Seenotfall an die tunesischen, maltesischen und italienischen Behörden weiterleitete, koordinierte keine der zuständigen Behörden die Suche- und Rettung gemäß internationalem Recht. Maltas Unterlassung, Seenotfälle zu koordinieren und Menschen in Seenot zu retten, ist systematisch und gefährdet regelmäßig Menschenleben.

Am 3. März 2025 reichten die Organisationen UpRights, StraLi und SOS Humanity im Namen der Personen in Seenot gemeinsam einen Antrag auf Erlass vorsorglicher Maßnahmen beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen ein. In dem Antrag wird Malta aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Such- und Rettungseinsatz zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Menschen in Seenot gerettet werden und am nächstgelegenen sicheren Ort an Land gehen. Malta hat auf keine Mitteilung zu dem Notfall reagiert, obwohl es vom UN-Menschenrechtsausschuss angewiesen wurde, die Suche und Rettung zu koordinieren.

„Als Seenotrettungsorganisation sind wir seit vielen Jahren Zeugen der tödlichen Politik durch unterlassene Hilfeleistung von Malta“, sagt Mirka Schäfer, politische Sprecherin von SOS Humanity. “Immer wieder weigern sich die maltesischen Behörden, Such- und Rettungsmaßnahmen mit unserem Rettungsschiff Humanity 1 zu koordinieren. Das geht so weit, dass sie auflegen oder Musik abspielen, wenn wir anrufen. Malta muss für Rechtsbrüche durch unterlassene Hilfeleistung und Verstöße gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die Menschen waren mit einem seeuntüchtigen Schlauchboot von Zuwara in Libyen  aufgebrochen. „Sie waren bereits in einem kritischen Zustand, als sie uns kontaktierten. Die Menschen hatten seit Tagen nichts gegessen und mussten heftigen Wind und starke Strömungen durchstehen“, erklärt Sophie-Anne Bisiaux von Alarm Phone. „Sie berichteten, dass eine Person bereits auf See gestorben sei. Später informierten sie uns, dass die Überlebenden auf der Gasplattform Miskar gestrandet seien.“ Die Plattform befindet sich im Golf von Gabès, in internationalen Gewässern, wo sich die maltesische und tunesische Such- und Rettungszonen überschneiden. Am Nachmittag des 4. März rettete das von Sea-Watch betriebene Rettungsschiff Aurora schließlich die 32 Personen.

Der Antrag beim UN-Menschenrechtsausschuss wurde im Namen der 32 Personen in Seenot gestellt, mit der Aufforderung, vorsorgliche Maßnahmen zu erlassen, die Malta verpflichten, unmittelbaren und irreparablen Schaden am Recht auf Leben sowie das Verbot von Folter und anderen Formen der Misshandlung (Artikel 6 und 7) zu verhindern, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) verankert sind.

„Gemäß den internationalen Menschenrechten und des Seerechts muss Malta Such- und Rettungseinsätze in seiner Such- und Rettungszone koordinieren“, stellt Serena Zanirato von StraLi klar. “Dazu gehört auch, dass Menschen, die aus Seenot gerettet wurden, an einem sicheren Ort ausgeschifft werden, wo ihre Grundrechte und der Grundsatz der Nichtzurückweisung geachtet werden.“

Gestern, am 4. März 2025 um 11:29 Uhr (MEZ), forderte der Menschenrechtsausschuss Malta in einer Entscheidung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Suche und Rettung der 32 Personen in Seenot zu koordinieren, „um sicherzustellen, dass sie nicht an einem Ort von Bord gebracht werden, an dem sie der Gefahr von Folter und anderen Formen der Misshandlung oder Lebensgefahr ausgesetzt sind”. Die Entscheidung des Ausschusses ist rechtlich bindend und verpflichtet Malta, den Ausschuss über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.

„Wir begrüßen die entscheidend wichtige Antwort des Menschenrechtsausschusses, Malta dazu aufzufordern, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“, so Valérie Gabard, Co-Direktorin von UpRights. “Es ist sehr beunruhigend, dass die maltesischen Behörden trotz der Anordnung des Ausschusses zu keinem Zeitpunkt reagiert haben. Die Entscheidung macht deutlich, dass Malta seiner Pflicht nachkommen muss, Rettungen in seiner Such- und Rettungszone zu koordinieren. Wir fordern, dass Malta dafür Sorge trägt, dass Menschen in Seenot gerettet und an einem sicheren Ort an Land gebracht werden.“

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